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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SilverXP für

Business Consulting Services (AGB BCS)

 

Stand: Januar 2013

 

  1. Gegenstand und Zustandekommen des Vertrags

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SilverXP Investments Ltd. (nachfolgend „SilverXP“ genannt) regeln die Erbringung von Business Consulting Services durch SilverXP.

    Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Bestellscheins  bzw.  SilverXP Angebots  durch  den Kunden und SilverXP oder mittels schriftlicher Bestellung des Kunden und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung von SilverXP beim Kunden zustande.

    Bestellschein und Auftragsbestätigung werden nachfolgend als “Auftragsdokument” bezeichnet.

    Weitere Bedingungen für die vertrags­ gegenständlichen Services können sich aus Dokumenten ergeben, die als Anlagen Teil des jeweiligen Vertrags werden. Anlagen werden durch Bezugnahme (beispielsweise in einem Auftragsdokument) Vertragsbestandteil.
     
  2. Business Consulting Services

    Art und Umfang

    SilverXP erbringt die im Auftragsdokument spezifizierten Leistungen (nachfolgend auch „Business Consulting Services“ oder „Services“ genannt). Diese Leistungen werden an den im Auftragsdokument vereinbarten Standorten erbracht.  Services  können  in Form  von  Werk- oder Dienstleistungen erbracht werden. Werk- oder Dienstleistungen werden i. d. R. im Auftragsdokument als solche ausgewiesen.

    Bei Werkleistungen ist SilverXP für die Beauf­ sichtigung, Steuerung und Kontrolle der Leistungserbringung sowie für die erbrachten Leistungen verantwortlich.

    Bei Dienstleistungen berät und unterstützt SilverXP den Kunden bei der Durchführung seines Projekts, der Kunde ist jedoch für die allgemeine Steuerung und Kontrolle der Leistung selbst verantwortlich. SilverXP erbringt diese Dienstleistungen in eigener Verantwortung.

    Einsatz von Personal

    Der Kunde und SilverXP werden jeweils Mitarbeiter einsetzen, die qualifiziert sind, die der jeweiligen Partei aus dieser Vereinbarung obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen. Im Übrigen sind die Parteien für die Auswahl und den Einsatz sowie die Beaufsichtigung, Steuerung, Kontrolle und Entlohnung ihrer jeweils eingesetzten  Mitarbeiter verantwortlich.

    SilverXP ist berechtigt, Dritte (z. B. Lieferanten) oder Verbundene Unternehmen als Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen davon zu beauftragen. Die Verpflichtungen von SilverXP gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit den Leistungen, die unter dieser Vereinbarung erbracht   werden,   bleiben   hiervon   unberührt.
    „Verbundene Unternehmen“   im Rahmen dieser Vereinbarung liegen vor, wenn Unternehmen (national/international) direkt oder indirekt finanziell oder personell auf Entscheidungen beteiligter Unternehmen durch Weisung an die Geschäftsleitung oder Stimmrechtsausübung einen beherrschenden Einfluss ausüben können oder einem solchen Einfluss unterliegen.

    Mit  „SilverXP  Personal“  werden  in  dieser Vereinbarung Mitarbeiter von SilverXP und Personal der jeweiligen Unterauftragnehmer bezeichnet.

    SilverXP wird  grundsätzlich  darauf  bedacht  sein, keine unnötige Fluktuation bei dem zur Erfüllung dieses  Vertrags eingesetzten SilverXP Personal zu veranlassen; ein Anspruch auf den Einsatz durchgehend  gleichbleibenden  Personals besteht jedoch nicht. Soll das SilverXP Personal außerhalb des jeweiligen SilverXP Standorts eingesetzt  werden,  dem  es  permanent zugeordnet ist, erklärt sich der Kunde einverstanden, Flexibilität dahingehend zu akzeptieren, dass das betreffende SilverXP Personal seine Arbeitszeit in einem Rahmen, der den Verpflichtungen von SilverXP unter dieser Vereinbarung   gerecht   wird, zwischen   dem Einsatz an diesem Standort und Standorten des Kunden aufteilt.

    Zeitplan

    Zeiträume nur für Planungs- und Schätzungszwecke vorgesehen und nicht SilverXP wird sich bemühen, die vertraglichen Verpflichtungen unter Einhaltung der im Auftragsdokument genannten Zeitpunkte oder Zeiträume zu erfüllen. Soweit im Auftragsdokument nicht abweichend geregelt, sind sich die Parteien einig, dass alle im Auftragsdokument genannten  Zeitpunkte und vertraglich bindend sind.

    Änderungen des Leistungsumfangs

    Sowohl der Kunde als auch SilverXP können Änderungen des Leistungsumfangs (wie im Auftragsdokument festgelegt) beantragen. Änderungsanträge  müssen  ausreichend detailliert sein, damit die jeweils andere Partei die Auswirkungen der beantragten Änderung auf die Gebühren, den Zeitplan oder einen anderen Aspekt der Vereinbarung abschätzen kann. Darüber hinaus werden die Parteien vorgeschlagene Änderungen gemeinsam prüfen und ggf. vereinbaren. Soweit im Auftrags­ dokument nicht abweichend vereinbart, werden die Parteien weiterhin entsprechend der letzten Version der Vereinbarung handeln, bis eine Änderung vertraglich festgelegt wird.
     
  3. Liefermaterialien

    „Liefermaterialien“ sind Schriftwerke oder andere urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. Programme, Programmlisten, Hilfsprogramme, Dokumentationen, Protokolle, Zeichnungen und ähnliche Werke) die SilverXP dem Kunden unter dieser Vereinbarung liefert („Liefermaterialien“ genannt). SilverXP stellt dem Kunden – sofern zutreffend – die im Auftragsdokument genannten Liefermaterialien zur Verfügung. Der Begriff Liefermaterialien umfasst keine Softwareprodukte oder Hardware. Diese unterliegen eigenen Lizenz- oder Vertragsbedingungen und werden unter einem separaten Vertrag angeboten.

    Abnahme

    Im Falle von Werkleistungen wird der Kunde die Liefermaterialien abnehmen, wenn die Leistung seitens SilverXP erbracht wurde bzw. die im Auftragsdokument genannten Abnahmekriterien erfüllt sind oder das Abnahmeverfahren durchlaufen wurde. Sobald der Kunde die Liefermaterialien produktiv nutzt, gelten diese als abgenommen. Falls keine entsprechenden Kriterien oder Verfahren im Auftragsdokument festgelegt sind, gelten die Liefermaterialien nach Lieferung an den Kunden als abgenommen.

    Nutzungsrechte an den Liefermaterialien

    SilverXP räumt dem Kunden die folgenden
    Nutzungsrechte an den Liefermaterialien ein:

 

3.2.1 Kundenmaterialien

 

Der Kunde erhält alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte  an  allen  im  Auftragsdokument als „Kundenmaterialien“ gekennzeichneten Liefermaterialien, vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen unter dieser Ziffer 3.2. Der Kunde gewährt SilverXP das nicht ausschließliche, abgegoltene, weltweite, zeitlich unbefristete Recht, die Kundenmaterialien zu nutzen, zu vervielfältigen,  anzupassen, zu bearbeiten, zu verbreiten und diese Rechte an Dritte zu lizenzieren.

 

3.2.2 Vorbestehende Werke

 

Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und andere geistige Eigentumsrechte an Materialien oder Software (in schriftlicher oder maschinenlesbarer Form), die von SilverXP oder einem ihrer Verbundenen Unternehmen vor Abschluss dieser Vereinbarung oder außerhalb dieser Geschäftsbeziehungen erstellt oder lizenziert wurden, sowie an deren späteren Modifikationen (nachfolgend „Vorbestehende Werke“ genannt) verbleiben bei SilverXP, einem ihrer Verbundenen Unternehmen oder einem Dritten. Sofern Vorbestehende Werke in den Liefermaterialien integriert sind, erhält der Kunde eine Lizenz zur Nutzung der Vorbestehenden Werke gemäß Ziffer 3.2.3.

 

3.2.3 Andere zu liefernde Materialien

 

SilverXP oder Dritte haben alle Eigentums- und Nutzungsrechte   (einschließlich   Copyright)   an allen Liefermaterialien, die im Auftragsdokument nicht als Kundenmaterialien identifiziert sind, sowie an Materialien und Software, die unter dieser  Vereinbarung  von  oder  im  Namen  von SilverXP allein oder von beiden Parteien gemeinsam erstellt wurden („Andere zu liefernde Materialien“ genannt). Vorbehaltlich Ziffer 3.2.6 erhält der Kunde ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, abgegoltenes Nutzungsrecht an diesen Anderen zu liefernden Materialien (und an allen Vorbestehenden Werken, sofern diese in die Kundenmaterialien integriert sind). Das vorgenannte   Nutzungsrecht   gilt   nur   für   die interne Nutzung beim Kunden und nur für den Zweck, für den die Anderen zu liefernden Materialien geliefert wurden. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Andere zu liefernde Materialien (oder Vorbestehende Werke, sofern diese in den Kundenmaterialien integriert sind) oder Kopien davon an Dritte weiterzugeben. Sofern Liefermaterialien im Auftragsdokument nicht als Kundenmaterialien definiert sind, werden diese Materialien als Andere zu liefernde Materialien angesehen.

 

3.2.4 Unbeschadet anderslautender Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Nutzung von in den Liefermaterialien enthaltener  Computersoftware, die nicht zu den Kundenmaterialien zählt, von den Bestimmungen der mit der Software bereitgestellten Lizenzvereinbarung oder (falls keine separate Lizenzvereinbarung abgeschlossen wird) von den Lizenzbedingungen, auf die im Auftragsdokument verwiesen wird, geregelt. Falls keine entsprechenden Lizenzbedingungen genannt  sind, kann der Kunde die Software gemäß der unter Ziffer 3.2.3 gewährten Lizenz nutzen.

 

3.2.5 Jede Partei räumt der anderen nur die Lizenzen und Rechte ein, die ausdrücklich spezifiziert und vereinbart werden. Darüber hinaus werden keinerlei Lizenzen oder Rechte (einschließlich solcher zur Nutzung von Patenten) eingeräumt.

 

3.2.6 Die dem Kunden von SilverXP eingeräumten Rechte an den Liefermaterialien (einschließlich den Nutzungsrechten an den Kundenmaterialien) wie vorstehend  angegeben  und  die  dem  Kunden unter  Ziffer  3.2.3 eingeräumten  Rechte stehen unter  dem  Vorbehalt  der  Zahlung  der  unter dieser Vereinbarung fälligen Beträge durch den Kunden.

 

3.2.7 Unbeschadet   anderer   Bestimmungen   dieser Vereinbarung,  werden  SilverXP und  ihre Verbundenen Unternehmen durch diese Vereinbarung nicht daran gehindert oder eingeschränkt, Techniken, Ideen, Konzepte oder Wissen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von SilverXP oder ihrer Verbundenen Unternehmen zu nutzen. SilverXP und ihre Verbundenen Unternehmen sind ferner nicht daran gehindert oder eingeschränkt, für andere Kunden ähnliche Leistungen zu erbringen.

 

4. Mitwirkungspflichten und Ressourcen des Kunden

 

Die Leistungserbringung durch SilverXP hängt von der Zusammenarbeit des Kunden mit SilverXP und von der Erfüllung der vereinbarten Mitwirkungsverpflichtungen des Kunden ab.


Infrastruktur

 

Der Kunde wird SilverXP ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten (einschließlich Büroräumen und anderen Räum­ lichkeiten nebst Parkmöglichkeiten, Büro­ einrichtungen, Büromaterialien, Telefon/Fax, Netzzugang) und Systemen (einschließlich remote access) gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, für alle Computersysteme, die er bereitstellt oder die von den Services betroffen sind, sicherzustellen, dass angemessene Verfahren für Backup, Sicherungen, Sicherheit und Virenprüfung implementiert sind.

 

Informationen und Materialien

 

Der Kunde wird SilverXP die Informationen und Materialien zur Verfügung stellen, die SilverXP für die Erbringung der Leistungen vernünftiger Weise benötigt.  Der  Kunde  gewährleistet,  dass sämtliche der an SilverXP übermittelten bzw. zu übermittelnden Informationen richtig, präzise und in wesentlichen Punkten nicht irreführend sind. SilverXP übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, Schäden  oder  Mängel  im  Zusammenhang  mit der Leistungserbringung, die auf ungenaue, unvollständige oder anderweitig fehlerhafte Informationen und Materialien des Kunden zurückzuführen sind.

 

Mitarbeiter des Kunden

 

Der Kunde verpflichtet sich ferner, sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter SilverXP in angemessenem  Umfang zur  Unterstützung  zur Verfügung stehen und dass SilverXP in angemessenem Umfang auf Führungskräfte und andere Mitarbeiter des Kunden zurückgreifen kann, damit SilverXP die Leistungserbringung ermöglicht wird. Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeiter über die dafür erforderlichen Fertigkeiten  und  Erfahrungen  verfügen.  Wenn ein Mitarbeiter des Kunden nicht die erforderliche Leistung erbringt, wird der Kunde geeignete zusätzliche oder andere Mitarbeiter als Ersatz benennen.

 

Lieferanten und andere Dritte

 

Soweit die Einbeziehung oder Bereitstellung von Informationen,  Unterstützung  oder  Materialien von durch den Kunden beauftragter Dritter für ein Projekt erforderlich ist bzw. erfolgt, deren Arbeit Auswirkungen auf die Leistungserbringung durch SilverXP haben kann, hat der Kunde durch geeignete Vereinbarungen mit dem jeweiligen Dritten sicherzustellen, dass die Leistungserbringung seitens SilverXP auch unter Einbeziehung bzw. Verwendung dieser Ressourcen möglich ist. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Auswahl und den Einsatz sowie die Beaufsichtigung, Steuerung und Kontrolle der Dritten und die Qualität ihrer Arbeitsleistung verantwortlich.  Gleiches  gilt  für  die  von  den Dritten verwendete Hardware oder Software, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

 

Berechnung der Preise/Gebühren

 

Soweit  im  Auftragsdokument nicht abweichend geregelt, werden die Leistungen auf Zeit- und Materialbasis erbracht. Alle Gebühren für Services, die im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlen  sind,  verstehen  sich  zuzüglich Reisekosten und    Spesen sowie sonstigen angemessenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen. Diese Ausgaben können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Reisezeiten, mit Ausnahme der Zeit des Pendelns vom Wohnsitz zum regulären Arbeitsplatz, werden als Arbeitszeiten angesehen und dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

Steuern

 

Die im Auftragsdokument angegebenen Gebühren und Aufwendungen sind – soweit nicht anders vereinbart – Nettopreise exklusive

 

Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeit- räume  mit  den  jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

 

Begleichung von Rechnungen

 

SilverXP stellt ihre Rechnungen gemäß den Bestimmungen des Auftragsdokuments. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann SilverXP Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.

 

Im Falle des Zahlungsverzugs ist SilverXP berechtigt die Leistungserbringung vorübergehend auszusetzen.

 

Aufrechnung

 

Der Kunde kann nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

Gebührenänderungen

 

SilverXP kann Gebühren (Vergütungssätze, Berechnungssätze)   für   Serviceleistungen   auf Zeit- und Materialbasis durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von 30 Tagen erhöhen.

 

6. Kündigung

 

Ordentliche Kündigung

 

Soweit  im  Auftragsdokument nicht abweichend geregelt, können beide Parteien diese Vereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

 

Außerordentliche Kündigung

 

Der Kunde und SilverXP können eine Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos schriftlich kündigen, wenn der jeweils andere seine vertraglichen Verpflichtungen – auch nach Einräumung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist – nicht erfüllt. In jedem Fall sind jedoch innerhalb von 30 Tagen  angemessene  Maßnahmen  einzuleiten, um den Kündigungsgrund zu beseitigen. Bei unerheblichen Vertragsverletzungen ist eine Kündigung aus wichtigem Grund jedoch ausgeschlossen.

 

Folgen der Kündigung

 

Im Falle der Kündigung einer Vereinbarung bezahlt der Kunde SilverXP alle bis zum Wirksam­ werden der Kündigung erbrachten Serviceleistungen.

 

Falls die Leistungen auf Basis eines Festpreises und einem daraus resultierenden Zahlungsplan erbracht werden, werden diejenigen Leistungen, die SilverXP nach der letzten gemäß Zahlungsplan erfolgten Zahlung des Kunden vornimmt, auf Zeit und Material Basis abgerechnet.

 

Im  Falle  einer  ordentlichen  Kündigung  seitens des Kunden sowie im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch SilverXP aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund hat der Kunde SilverXP zusätzlich sämtliche anlässlich der Kündigung entstehende Aufwendungen und Kosten zu erstatten sowie für etwaige Verbindlichkeiten aufzukommen, die SilverXP aus Anlass des Vertragsschlusses mit dem Kunden  eingegangen  ist  (z.  B.  im Zusammenhang mit dem Abschluss von Subunternehmerverträgen). SilverXP wird sich bemühen, solche Aufwendungen und Kosten möglichst gering zu halten.

 

Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und für eventuelle Rechtsnachfolger fort.

 

7. Vertraulichkeit

 

SilverXP ist damit einverstanden, dass die vom Kunden als vertraulich gekennzeichneten Infor­ mationen und alle finanziellen, statistischen, kunden-, vertriebs- und mitarbeiterbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Unternehmen des Kunden, die SilverXP im Rahmen dieser Vereinbarung jeweils offen gelegt werden, vertrauliche Informationen des Kunden sind. Der Kunde ist damit einverstanden, dass von SilverXP als vertraulich gekennzeichnete Informationen und SilverXP Methoden, Produkte, Hilfsprogramme und proprietäre Software, Schulungsmaterialien, Branchen- Vorlagen und    Branchen-Daten sowie alle zugehörigen Aktualisierungen, Änderungen und Erweiterungen, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung jeweils offen gelegt werden, vertrauliche Informationen von SilverXP sind. Vertrauliche Informationen des Kunden und solche    von    SilverXP    werden    zusammen als „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet. Die Parteien verpflichten sich, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei, Dritten keine Vertraulichen Informationen offen zu legen, die eine Partei für die Erbringung oder die Entgegennahme der Services erhält. Beide Parteien vereinbaren, dass die von der jeweils anderen Partei erhaltenen Vertraulichen Informationen von den Mitarbeitern des Empfängers (und seiner jeweiligen Verbundenen Unternehmen) nur für die Erbringung oder die Entgegennahme der Leistungen unter dieser Vereinbarung oder einem anderen zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag verwendet werden dürfen. Diese Beschränkungen gelten nicht für Informationen, die:

 

a. der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, wobei dies nicht auf eine Verletzung einer Verpflichtung unter dieser Ziffer 7 zurückzuführen ist;

 

b. von  einem  Dritten  ohne  Verpflichtung  zur Vertraulichkeit erlangt wurden;

 

c. vom Empfänger (oder   einem   seiner Verbundenen Unternehmen) unabhängig erstellt  werden  bzw.  wurden  oder  die  ihm oder ihnen vor dem Empfang bereits bekannt waren;

 

d.  allgemein bekannt sind oder von Dritten mit allgemeinen   Kenntnissen   über   Computer- oder      Prozessarchitektur,    Programmierung oder das Unternehmen des Kunden einfach ermittelt werden können.

 

Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für eine unbeabsichtigte oder zufällige Offenlegung vertraulicher Informationen, falls die Offenlegung trotz derselben Sorgfalt und Anwendung derselben Schutzmaßnahmen geschieht, die die offen legende Partei für gewöhnlich zum Schutz der eigenen vertraulichen Informationen einsetzt.

 

Vertrauliche Informationen, die unter dieser Vereinbarung   offengelegt   wurden   unterliegen den Bestimmungen dieser Ziffer 7 für zwei (2) Jahre,  beginnend  mit  dem  Datum  der erstmaligen Offenlegung.

 

Ungeachtet der in Ziffer 7.1 enthaltenen Bestimmungen ist jede Partei berechtigt, Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei:

 

a. den jeweiligen Versicherern oder juristischen Beratern offen zu legen oder

 

b.  einem Dritten offen zu legen, sofern dies ein Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit, eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde verlangt, oder Rechte, Pflichten oder Anforderungen bestehen, Informationen offen zu legen. Im Falle dieser Unterziffer 7.2 (b) gilt dies unter der Voraussetzung, dass die jeweils andere Partei,   sofern   dies   durchführbar   ist   (und gegen keine Gesetze und Vorschriften verstößt), mindestens zwei Arbeitstage vorher darüber schriftlich benachrichtigt wurde.

 

Ungeachtet  gegenteiliger Vereinbarung  ist SilverXP berechtigt, vertrauliche Informationen gemäß dieser Ziffer 7

 

a. Verbundenen Unternehmen von SilverXP oder b. einer dritten Partei offen zu legen, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Eine solche dritte Partei muss hierfür schriftlich ihr Einverständnis mit der Einhaltung ähnlicher Vertraulichkeitsbedingungen erklären.

 

Entsprechendes gilt für die Einbehaltung und Nutzung von Arbeitsdokumenten im Rahmen dieser  Geschäftsbeziehung,  die  SilverXP  als Hardcopy oder in elektronischem Format für den internen    Gebrauch    durch    SilverXP    oder    ihre

 

Verbundenen Unternehmen behalten und nutzen kann.

 

Ungeachtet der Ziffern 7.1 und 7.2 ist der Kunde damit einverstanden, dass SilverXP die Leistungsbeziehung mit dem Kunden als Referenz benennt und insbesondere in Webseiten, Printmedien und sonstigen Werbematerialien auf die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden hinweist.

 

8. Gewährleistung

 

Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt zwölf (12) Monate. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gemäß § 634a Absatz 1 Nr. 2 BGB bleibt hiervon unberührt.

 

Bei Werkleistungen gewährleistet SilverXP, dass die vertraglich  vereinbarten  Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsumfang entsprechen.  Die  Gewährleistungsfrist  beginnt mit der Abnahme.

 

SilverXP wird Gewährleistungsmängel beheben, über die sie vom Kunden schriftlich informiert wurde. Gelingt es SilverXP auch nach Setzung und Ablauf einer   angemessenen   Nachfrist   nicht,   einen Fehler zu beheben, kann der Kunde – soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung eingeschränkt ist – nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung  des  Vertrags  verlangen. Bei unerheblichen Fehlern oder Abweichungen ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Im Übrigen findet Ziffer 9 (Haftung) Anwendung. Für unerhebliche Mängel sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Unbeschadet der unter dieser Ziffer aufgeführten Gewährleistungsrechte des Kunden wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Programmen und  Materialien  der  Informationstechnologie unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. SilverXP gewährleistet daher weder eine  unterbrechungsfreie  noch  fehlerfreie Nutzung eines Programms oder Services.

 

9. Haftung

 

SilverXP haftet für Schäden, die durch Verletzung einer  mit  dem  Abschluss des  Vertrags   durch SilverXP übernommenen Garantie entstanden sind, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die SilverXP vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, unbeschränkt.

 

Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung haftet SilverXP, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich Ansprüchen aus Vertrags- verletzung sowie unerlaubter Handlung), pro Schadensfall  bis  zu  einem  Betrag  von  EUR 500.000 (fünfhunderttausend Euro) oder, wenn der Wert der schadenverursachenden Leistung höher ist, bis zur Höhe des Preises der schadenverursachenden Leistung. Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

SilverXP haftet bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für   mittelbare   Schäden   oder   Folgeschäden, selbst wenn SilverXP über die Möglichkeit solcher Schäden  informiert  wurde.  Dies  umfasst  auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sofern es sich hierbei um mittelbare oder Folgeschäden handelt.

 

Im Falle des Verzugs erstattet SilverXP dem Kunden den  durch  den  Verzug  nachweislich entstandenen  Schaden im Rahmen der Ziffern 9.1 und 9.2.

 

Soweit nicht abweichend vereinbart, werden Services und  Liefermaterialien ausschließlich zu Gunsten des Kunden und dessen Nutzung erbracht. Dementsprechend ist es dem Kunden untersagt, den Nutzen der Services zu Gunsten Dritter  anzubieten.  SilverXP  übernimmt  daher keinerlei Haftung oder Verantwortung gegenüber Dritten, die von den Services profitieren oder diese nutzen oder sich Zugriff auf die Liefermaterialien verschaffen.

 

10. Sonstige Rechte und Pflichten der Parteien

 

Der Kunde und SilverXP stimmen überein, dass

 

1.   keine der Parteien das Recht hat, Marken, Unternehmenskennzeichen oder sonstige Kennzeichen der anderen oder eines ihrer Unternehmen in der Werbung oder in sonstigen Veröffentlichungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen zu benutzen;

 

2.   mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen keine der Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus Gründen, die außerhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen, verantwortlich ist;

 

3.   Ansprüche aus diesem Vertrag – soweit nicht in Ziffer 8 (Gewährleistung) abweichend geregelt – einer dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche,   für   die   eine   längere   Frist zwingend gesetzlich vorgesehen ist;

 

4.   die   Abtretung   von   Rechten   aus   einem Vertrag, mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen von SilverXP, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei bedarf, soweit es sich nicht um eine Übertragung innerhalb seines Unternehmens oder auf einen Rechtsnachfolger handelt. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Die Veräußerung eines Unternehmensteils von SilverXP, die alle SilverXP Kunden gleichermaßen betrifft, wird nicht als Abtretung im vorbenannten Sinne betrachtet. Unternehmen im Sinne dieser Ziffer ist jede rechtliche Einheit (z. B. GmbH, Personengesellschaft) einschließlich deren Tochtergesellschaften,     an     denen     eine Beteiligung von mehr als 50 % besteht. Unter den Begriff “Unternehmen” fällt nur derjenige Unternehmensteil, der sich in Deutschland befindet, soweit nachfolgend nicht etwas anderes vereinbart ist. Darüber hinaus kann ein Dritter keinerlei Rechte aus diesem Vertrag ableiten;

 

5.   beide Parteien für die Einhaltung der jeweils für sie anwendbaren Import- und Exportgesetze und -bestimmungen (einschließlich US-Bestimmungen, die ein Exportverbot bzw. eine Einschränkung hinsichtlich bestimmter Nutzungsarten oder Nutzern vorsehen) verantwortlich sind;

 

6.   der Kunde die Verantwortung für die durch den Einsatz der Services angestrebten und damit erzielten Ergebnisse trägt.

 

11    Schutzrechte Dritter

 

SilverXP wird den Kunden auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen, die aus einer Verletzung   eines   gewerblichen   Schutzrechts oder Urheberrechts durch vertragsgemäß genutzte  Liefermaterialien  hergeleitet  werden, und dem Kunden Kosten und Schadensersatzbeträge erstatten, die von einem Gericht auferlegt wurden oder in einem Vergleich enthalten sind, der zuvor von SilverXP gebilligt wurde, sofern der Kunde (1) SilverXP von der Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich  schriftlich  benachrichtigt  und  (2) SilverXP alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Der Kunde wird SilverXP hierbei unterstützen.

 

Sind solche Ansprüche geltend gemacht worden oder  ist  deren  Geltendmachung  zu  erwarten, kann SilverXP auf ihre Kosten ein Nutzungsrecht erwerben oder die Liefermaterialien ändern oder gegen gleichwertige Liefermaterialien austauschen. Ist dies mit angemessenem Aufwand  nicht möglich, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, nach schriftlicher Aufforderung durch SilverXP die Liefermaterialien an diese  zurückzugeben.  In  diesem  Fall  erstattet SilverXP dem Kunden den Betrag, den er SilverXP für die Erstellung   der   Liefermaterialien   bezahlt   hat, sowie eigene Schäden des Kunden nach Maßgabe von 9 (Haftung).

 

Diese Verpflichtungen von SilverXP gegenüber dem Kunden hinsichtlich Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter sind abschließend.

 

Ansprüche gegen SilverXP sind ausgeschlossen, falls sie darauf beruhen, dass

 

a. vom Kunden bereitgestellte Bestandteile in Liefermaterialien eingebaut werden oder SilverXP Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden oder in seinem Auftrag handelnder Dritter zu beachten hat;

 

b. Liefermaterialien vom  Kunden verändert werden;

 

c.  die Liefermaterialien gemeinsam mit anderen Produkten, Daten, Vorrichtungen oder Geschäftsmethoden kombiniert, in Betrieb genommen  oder  genutzt  werden,  die  nicht von SilverXP geliefert wurden oder Liefermaterialien an Dritte (ausgenommen Verbundene Unternehmen des Kunden) vertrieben bzw. zu deren Gunsten betrieben oder genutzt werden.

 

12    Datenverarbeitung für eigene Zwecke

 

Der Kunde willigt ein, dass die SilverXP IT-Dienstleistungen und Handel Ltd., Eugen-Bolz-Straße 9, 73525 Schwäbisch Gmünd (im Folgenden „SilverXP“) seine Kontaktdaten zum Zwecke der Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur   Pflege   der   Geschäftsbeziehungen   mit dem Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt. Kontaktdaten sind die geschäftsbezogenen Kontaktinformationen, die SilverXP durch den Kunden zugänglich gemacht werden; insbesondere Namen, Berufsbezeichnungen, Geschäftsadressen, geschäftliche Telefon- und Fax-Nummern sowie E-Mail-Adressen von Mitarbeitern des Kunden oder von Dritten. Der Kunde willigt ferner ein, dass die Kontaktdaten den SilverXP Unternehmen   und   SilverXP Business   Partner sowie deren jeweiligen Subunternehmern zugänglich gemacht und durch diese im Rahmen der in diesem Absatz genannten Verwendungszwecke verarbeitet und genutzt werden.

 

Zu Marketingzwecken sind die SilverXP, die SilverXP Unternehmen und SilverXP  Business  Partner  berechtigt,  die Kontaktdaten von Mitarbeitern des Kunden selbst oder durch Dritte zur Werbung per Telefon, Fax oder E-Mail für Produkte und Dienstleistungen der SilverXP zu verwenden. Der Kunde und seine Mitarbeiter sind berechtigt, der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Kontaktdaten zu Marketingzwecken gegenüber der SilverXP jederzeit zu widersprechen.

 

Der Kunde stimmt im Rahmen der in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Verwendungszwecken der Übermittlung der Kontaktdaten in Länder außerhalb der Europäischen Union unter der Maßgabe zu, dass die SilverXP durch geeignete Maßnahmen ein angemessenes Daten­ schutzniveau   sicherstellt.   Dies   kann   z. B. durch  Abschluss  der  von  der  EU- Kommission veröffentlichten Standard­ vertragsklauseln oder sonstigen bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde freigegebenen vertraglichen Vereinbarungen erfolgen.

 

13    Datenverarbeitung  für  fremde  Zwecke  (im Auftrag des Kunden)

 

Soweit SilverXP oder ein von SilverXP beauftragter Dritter vorübergehend (z. B bei der Durchführung von Systemtests) auf Daten und/oder Speichermedien  des  Kunden  zugreift,  wird  der  Kunde dafür sorgen, dass dabei ein Zugriff auf personenbezogene  Daten  des  Kunden verhindert, zumindest aber so gering wie möglich gehalten wird.

 

14    Allgemeines

 

Lieferungen und Leistungen von SilverXP unterliegen ausschließlich den Geschäftsbedingungen von SilverXP.  Der  Geltung von  Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

 

Sämtliche Rechte des Kunden können – soweit nicht abweichend vereinbart  nur in Deutschland wahrgenommen werden. Die Nutzung von Lizenzen kann in dem Umfang erfolgen, wie dies in der jeweiligen Vereinbarung geregelt ist.

 

Sollte es zwischen dem Kunden und SilverXP zu Streitigkeiten kommen, werden beide Parteien versuchen, eine gütliche Beilegung der Streitigkeiten durch Verhandlungen zu erreichen. Falls im Auftragsdokument enthalten, erfolgen diese Verhandlungen gemäß der dort beschriebenen Prozedur für die Eskalation von Problemen.

 

Halten beide Parteien eine Mediation für vorteilhaft, werden die Parteien versuchen, die Streitigkeiten im Rahmen einer nicht bindenden Mediation beizulegen. Den Parteien steht es dennoch  ohne Einschränkung für den Fall der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs zur Vermeidung von Verstößen oder Verletzungen der Vertraulichkeitsverpflichtung oder des Einzugs aller ausstehenden und überfälligen Verbindlichkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung weiterhin frei, gerichtliche Schritte zu unternehmen.

 

Unterlässt es ein Vertragspartner, auf die Einhaltung einer vertraglichen Regelung zu bestehen, stellt dies keine Verzichterklärung dar. Das Recht zur Geltendmachung der aus der betroffenen Regelung etwaig resultierender Ansprüche bleibt unberührt. Verzichterklärungen müssen schriftlich erfolgen und von einem autorisierten  Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet werden.

 

 

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Änderungen oder Ergänzungen einer Vereinbarung bedürfen der Zustimmung beider Parteien und der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsteile unwirksam sein, bleiben die übrigen Vertragsteile in Kraft.

 

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For Consultation

Call: +49 174 / 4608758

Mail: paul.spranger@silverxp.de

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